Maßnahmekombination „KOMPAKT“
nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III sowie nach § 45 SGB III
Die Hauptziele der Maßnahmekombination KOMPAKT…
• Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
• Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungs-hemmnissen
• Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung
• Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
… erreichen wir durch eine zielorientierte, kontinuierliche und bewährte Zusammenarbeit mit verschiedenen regionalen Partnern und Akteuren in funktionierenden Netzwerkstrukturen.
Eine Maßnahme im Auftrag des Jobcenters LK SSOE.
Diese Maßnahme wird am Standort Dippoldiswalde durchgeführt.